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Bundesfachplanung

Abschnitt für Abschnitt

Abschnitt für Abschnitt – so geht das Team von Korridor B beim Antrag auf Bundesfachplanung vor. Die Unterlagen für den ersten Abschnitt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im September 2022 erhalten. Bis Anfang Februar 2023 wollen wir den Antrag für den letzten Abschnitt einreichen.

Korridor B vereint in einem Projekt zwei Vorhaben des Bundesbedarfsplans: Die Vorhaben Nr. 48 (Heide/ West – Polsum) und Vorhaben Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) kommen aktuell auf eine Länge von insgesamt 710 Kilometer. Für eine zügige Bearbeitung des Projekts in der Planungs- und Genehmigungsphase geht das Team von Korridor B in Absprache mit der BNetzA abschnittsweise vor.

Wie Korridor B aufgeteilt ist

Elf Abschnitte sind es vom Norden über die Stammstrecke in der Mitte bis in den Süden. Ebenso viele Anträge wird das Team von Korridor B für die Bundesfachplanung bei der BNetzA einreichen. Die Behörde wird zu elf Terminen für Antragskonferenzen einladen. Über die Möglichkeiten und Fristen der Beteiligung informiert die Bundesnetzagentur unter anderem auf ihrer Internetseite.

Vom Süden in den Norden

Der erste Antrag beinhaltet die Unterlagen für Hamm und das Umland sowie das Münsterland und Osnabrücker Land (Vorhaben (V) 49 Abschnitte Süd 1 und Süd 2). Anfang Oktober übergeben wir für V48 Süd 1 und 2 die offiziellen Planungsunterlagen an die BNetzA. Die Stammstrecke (V48 und V49 Mitte) und der nördlich daran anschließende Abschnitt von V48 (Nord 3) gehen Ende Oktober ins Genehmigungsverfahren. Zum Schluss – bis Anfang Februar 2023 – reichen wir die Unterlagen für die nördlichen Abschnitte (V 48 Nord 1 und 2 sowie V 49 Nord 1 und 2) ein.

Prüfung der Anträge, Einladungen zur Beteiligung

Sobald die BNetzA die Anträge auf Bundesfachplanung erhalten hat, prüft sie die Unterlagen auf Vollständigkeit. Danach gibt sie Termine und Orte für die Antragskonferenzen bekannt. Aus diesen nimmt auch das Team von Korridor B teil. Anschließend legt die BNetzA im sogenannten Untersuchungsrahmen fest, welche Korridorvarianten näher zu prüfen sind und wie detailliert die Untersuchungen sein müssen.

Wer an den Antragskonferenzen teilnehmen möchte, kann sich über die Internetseite der BNetzA anmelden. Träger öffentlicher Belange, die an der Planung der Vorhaben beteiligt werden müssen, lädt die BNetzA explizit ein.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 2. November 2022