Collage für Korridor-B-Blog
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Bundesfachplanung

Bürgerbeteiligung: Jeder Hinweis ist willkommen!

Der Aus- und Umbau des Stromnetzes betrifft viele Menschen. Der Gesetzgeber ermöglicht ihnen, vor wichtigen Entscheidungen Stellung zu nehmen.

Illustration einer großen Sprechblase, daneben sind viele Hände in die Höhe gehoben.
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Korridor B als bundeslandübergreifendes Netzausbauprojekt ist der BNetzA als Genehmigungsbehörde unterstellt. Nach dem Einreichen der Antragsunterlagen für die ersten beiden Abschnitte im Spätsommer 2022 befindet sich Korridor B nun in der Bundesfachplanung. Mit den folgenden Antragskonferenzen bietet die BNetzA die erste formelle Möglichkeit für Anwohnende und für Träger öffentlicher Belange (TöB), ihre Hinweise und Anregungen zu dem geplanten Vorhaben einzubringen. Nach den Antragskonferenzen können alle Interessierten die eingereichten Unterlagen auf der  Internetseite der BNetzA einsehen und schriftlich Stellung nehmen.

Am Erörterungstermin teilnehmen

Gut zu wissen: Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) einen bis derzeit Juni 2025 befristeten Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sich ohne persönliche Anwesenheit an Erörterungsterminen und Antragskonferenzen zu beteiligen.

Wie und wo erfahre ich, wann ich mich äußern kann?

Die BNetzA gibt die Auslegung der Antragsunterlagen online und über örtliche Tageszeitungen bekannt.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 10. November 2022