Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Kompensation

Naturverträglich

Dem Korridor-B-Team ist bewusst, dass es der Natur und Landschaft für den Bau und den Betrieb der Leitung etwas zurückgeben muss. Daher setzen sich unsere Expertinnen und Experten für eine neutrale Umweltbilanz ein. Wie das passiert, erklären Britta Peveling, Abschnittsprojektleiterin Genehmigung bei Korridor B, und Bartos Labus, Leiter der Fachabteilung für naturschutzfachliche Kompensation.

Landschaft der Heubach Niederungen
(c) Britta Peveling

ZU DEINER ARBEIT GEHÖRT DIE ERSTELLUNG EINES LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLANS, KURZ LBP. WIE KÖNNEN WIR UNS DAS VORSTELLEN? WIE HAUSAUFGABEN IM FACH NATURSCHUTZ?

Britta Peveling: Ja, genau. Es ist wie eine Textaufgabe in Mathe. Bevor wir uns jedoch dieser Aufgabe widmen, orientieren wir uns zunächst am sogenannten Vermeidungsgebot – denn das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, vermeidbare Beeinträchtigungen gar nicht erst eintreten zu lassen. Ist das nicht möglich, beschreiben und bewerten wir im Erläuterungsbericht des LBP zunächst die Auswirkungen. Unter anderem untersuchen wir die Schutzgüter „Boden“ und „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“. Für die schlussendliche Bewertung nutzen wir dann ein Punktesystem. Auch die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen werden nach dem zu erzielenden Nutzen zur Aufwertung der Fläche bewertet. All das wird über die Bundeskompensationsverordnung geregelt.

Kurz gesagt: Der Eingriff erzeugt ein Minus, die Ausgleichsmaßnahmen ein Plus. Unterm Strich müssen wir dann mindestens bei null herauskommen.“
(Britta Peveling)
Portraitbild von Britta Peveling

Britta Peveling hat bei Korridor B alle Umweltbelange im Blick

KANNST DU UNS EIN BEISPIEL FÜR EINE NATURSCHUTZRECHTLICHE AUSGLEICHSMASSNAHME NENNEN?

Britta Peveling: Ein gutes Beispiel ist das Anlegen von Streuobstwiesen: Sie werten das Landschaftsbild auf und sind nützlich, weil sie zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Unser Ziel ist immer, den Ist-Zustand einer bestimmten Fläche zu verbessern. Das funktioniert, indem wir etwa ein durch den Menschen geprägtes Gebiet in einen möglichst naturnahen Zustand versetzen. Unsere Maßnahmen haben sich schon bei anderen Bauvorhaben in der Praxis bewährt und sind fachlich anerkannt.

WER ENTSCHIEDET, WELCHE MASSNAHME IN DEN PLAN KOMMT?

Britta Peveling: In den Antragsunterlagen schlägt Amprion als Vorhabenträger in enger Abstimmung mit Umweltgutachtern ein Maßnahmenpaket vor. Dabei werden im Vorfeld von der Küste bis zum dicht besiedelten Ruhrgebiet die unterschiedlichen Naturräume genau betrachtet und analysiert. Wir unterscheiden Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie in besonders geschützte Biotop- und Lebensraumtypen. Darüber hinaus prüfen wir den Artenschutz: Sind womöglich seltene Tiere und Pflanzen gefährdet und was ist zu ihrem Schutz zu tun? Eine Entscheidung über das Maßnahmenpaket trifft aber auch hier die zuständige Behörde. Sie legt fest, ob die vorgeschlagene Maßnahme jeweils sinnvoll und ausreichend ist – oder ob sie noch angepasst werden muss.

DABEI SPIELEN „ÖKOKONTEN“ EINE ROLLE. WORUM GEHT ES DABEI?

Bartos Labus: Bei einem Ökokonto handelt es sich um einen größeren Flächenverbund. Darin werden naturschutzfachliche Maßnahmen durch einen Umweltgutachter geplant. Die zuständige Naturschutzbehörde genehmigt die jeweiligen Maßnahmen und der Maßnahmenträger setzt sie um. Dabei werden sogenannte Werteinheiten wie bei einem Bankkonto verbucht und an Vorhabenträger wie Amprion verkauft. Mithilfe eines Ökokontos kann derjenige, der einen Eingriff in die Landschaft verursacht, diesen also an einer anderen Stelle ausgleichen.

GIBT ES ALTERNATIVEN ZUM ÖKOKONTO?

Portraitfoto von Bartos Labus

Bartos Labus ist bei Amprion Leiter der Fachabteilung „Umweltfachliche Kompensation“

Bartos Labus: Bei den sogenannten Realkompensationen kann Amprion in unmittelbarer Trassennähe für den Ausgleich sorgen. Wir bevorzugen ganz klar solche Realkompensationen, wenn dafür geeignete Grundstücke verfügbar sind. Das können eigene Liegenschaften sein oder Flächen, die wir durch entsprechende Verträge mit Eigentümerinnen und Eigentümern sichern.

AUF EINEM NORMALEN BANKKONTO GIBT ES EIN MINUS. KANN DAS KORRIDOR B UMWELTTECHNISCH AUCH PASSIEREN?

Britta Peveling: Nein. Eingriffe und Ausgleichmaßnahmen werden stets bilanziert. Würden wir dabei im Minus landen, dann wäre das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen.

KÖNNEN EIGENTÜMER UND EIGENTÜMERINNEN AMPRION FLÄCHEN FÜR AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN?

Bartos Labus: Ja, denn Amprion ist auf Flächen von Dritten angewiesen, um das vorgeschriebene Maßnahmenkonzept umsetzen zu können. Besonders interessant sind landwirtschaftlich intensiv genutzte Äcker oder forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen.

Sie verfügen über solche Flächen und der Naturschutz liegt Ihnen am Herzen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Projektsprechern auf.

Weiterführende Informationen

Interview von Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 14. März 2023