Gewässervermessungen: Fragen & Antworten

Allgemeine Informationen zu Hintergründen, gesetzlichen Grundlagen, Technik und zum Planungsstand des Stromnetzausbauprojektes Korridor B finden Sie hier.

Ist die Planung für Korridor B schon abgeschlossen, weil jetzt Arbeiten vor Ort beginnen?

Nein. Zunächst einmal gilt es in der ersten Stufe des Genehmigungsverfahrens, der Bundesfachplanung, einen 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festzulegen. Darüber entscheidet die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird in dem ermittelten Korridor der genaue Verlauf der wesentlich schmaleren Erdkabeltrasse festgelegt. Mit der Baugenehmigung, also dem Planfeststellungsbeschluss, rechnet Amprion im letzten Drittel der 2020er-Jahre.

Wozu dienen die Gewässervermessungen?

Die Gewässervermessungen dienen den notwendigen Vorarbeiten für die weitere Planung von Korridor B. Um festzulegen, wie wir Gewässer innerhalb eines möglichen Trassenkorridors mit unserer Erdkabelleitung queren können, benötigen wir sowohl die Höhen des jeweils angrenzenden Geländes als auch die Höhen der Gewässersohlen.

Was passiert bei den Gewässervermessungen?

Die Vermessungen erfolgen mit Hilfe eines globalen Satellitennavigationssystems. Wird der Empfang von Satellitensignalen von naheliegenden Objekten verhindert, können auch elektrooptische Messsysteme verwendet werden. Bei breiteren Gewässern kann ggf. ein kleines, tragbares Drohnenboot mit elektrischem Antrieb zum Einsatz kommen. Die Vermessung erfolgt dann per Echolot.

Wer nimmt die Vermessungen vor und wie laufen sie ab?

Von Amprion beauftragte Unternehmen führen diese Vermessungen in der Regel mit ein bis zwei Personen durch, die vom nächstgelegenen befahrbaren Weg zu Fuß unterwegs sein werden. Dafür werden zum Teil auch private Grundstücke betreten. Die Vermessung wird in der Regel an einem Tag abgeschlossen sein.

Warum darf Amprion schon Vermessungen vornehmen, obwohl die Bundesfachplanung noch läuft und noch kein Vorzugstrassenkorridor durch die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde festgelegt wurde?

Vermessungen wie die jetzt anstehenden liefern im Vorfeld wichtige Erkenntnisse und Daten für die konkrete Planung neuer Stromverbindungen. Der Gesetzgeber hat dies bestätigt und in Paragraph 44 Abschnitt 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass Netzbetreiber wie Amprion diese Vorarbeiten auch im noch laufenden Genehmigungsverfahren durchführen dürfen. Entscheidungen der Genehmigungsbehörde zum späteren Trassenverlauf werden hierdurch nicht vorweggenommen.

Bedeuten die Arbeiten, dass die Trasse über mein Grundstück verläuft?

Wo genau die Erdkabelleitung letztendlich verlaufen wird steht derzeit noch nicht fest. Die Entscheidung darüber trifft nicht Amprion, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde – in diesem Fall die Bundesnetzagentur. Die erforderlichen Vorarbeiten finden dort statt, wo wir den Leitungsverlauf aus aktueller Sicht für realistisch halten. Wir orientieren uns dabei an den Erkenntnissen, die wir bis dato gesammelt haben.

Wie sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte grundsätzlich durch Korridor B betroffen?

Überall dort, wo wir Gewässer vermessen, könnte potentiell später die Erdkabeltrasse gebaut werden. Entschieden ist das jedoch noch nicht. Die spätere Baustelle ist in der Regel zwischen 40 und 60 Meter breit und umfasst mehrere Kabelgräben von ca. 1,80 Metern Tiefe. Nach Abschluss der Baumaßnahme bleibt ein ca. 30 bis 60 Meter breiter Schutzstreifen oberhalb der Erdkabeltrasse bestehen, der von Gebäuden, anderer Bebauung und tiefwurzelnden Sträuchern und Bäumen frei bleiben muss. Unser Ziel: Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen und die Bodenfunktionen wiederhergestellt sein.

Können Flächeneigentümer oder Nutzungsberechtigte die Gewässervermessungen verhindern?

Nein. Der Eigentümer eines betroffenen Flurstückes könnte ein Betretungsverbot aussprechen. Die Gewässervermessung zählt jedoch laut § 44 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 1 zu Vorarbeiten im Rahmen der Vorplanung. Diese sind per Gesetz von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden, sodass die ausgesprochenen Betretungsverbote seitens der zuständigen Behörde aufgehoben werden können.

Wie lange dauert die Gewässervermessung vor Ort?

Wie lange eine Gewässervermessung dauert, hängt von der Größe des Gewässers ab. Wir gehen davon aus, dass wir sie in der Regel bereits innerhalb eines Tages abschließen können.

Werden auch eingezäunte Viehweiden betreten?

Weiden und eingezäunte Bereiche werden nur nach Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten betreten.

Wie stellt Amprion den Naturschutz sicher, etwa mit Blick auf die Störung von Tieren wie bodenbrütenden Vögeln?

Involvierte Behörden und Verbände werden vor der Durchführung der Vermessung von uns informiert und können Einwände vorbringen bzw. naturschutzfachliche Auflagen vorgeben. Generell sind die Auswirkungen der Vermessungsarbeiten auf den Naturschutz sehr gering.

Können die Gewässervermessungen Flurschäden verursachen?

Von Amprion beauftragte Unternehmen führen diese Vermessungen in der Regel mit ein bis zwei Personen durch, die vom nächstgelegenen befahrbaren Weg zu Fuß unterwegs sein werden. Daher sind Flurschäden nicht zu erwarten.

Können Grundstückseigentümer bei den Gewässervermessungen dabei sein?

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht, die Maßnahmen vor Ort zu begleiten, sofern Sie die Regeln des Arbeitsschutzes und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Ihre Region zuständigen Projektsprecher (siehe unten).

Können Grundstückseigentümer die Vermessungsergebnisse bekommen?

In der Regel nutzt Amprion die Untersuchungsergebnisse ausschließlich für die Planung des Vorhabens.

An wen kann man sich wenden mit Fragen zu den Gewässervermessungen?

Kommen Sie bei Fragen hierzu und zu Korridor B allgemein gerne auf uns zu: Kontakt