Erörterung entfällt in drei Abschnitten

Die Bundesfachplanung für Korridor B wird beschleunigt: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzichtet in der sogenannten Stammstrecke zwischen Cloppenburg und dem Kreis Steinfurt sowie im Genehmigungsabschnitt zwischen der Wesermarsch und Cloppenburg (Vorhaben 48 Nord 3) auf Erörterungstermine.

Informationsveranstaltung für Träger öffentlicher Belange am 11.11.2024 in Elsfleth

„Der Verzicht auf die Erörterungstermine zwischen Steinfurt und Gelsenkirchen im Februar und die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur, auch die Erörterungen zwischen der Wesermarsch und dem Kreis Steinfurt abzusagen, helfen uns enorm, den engen Zeitplan einzuhalten“, freut sich Gesamtprojektleiter Arndt Feldmann. „All das bestätigt unsere vorausschauende Planung und die gute Arbeit des Projektteams.“

Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder nicht, entscheidet laut Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die BNetzA. Die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente werden jedoch berücksichtigt, wenn die BNetzA den 1.000 Meter breiten Korridor festlegt.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 25. November 2024 bis 24. Januar 2025 statt. Jede Person und Vereinigung sowie potenziell betroffene Behörden konnten sich zum beabsichtigten Trassen­korridor äußern. Bereits im Oktober 2024 legte das Korridor-B-Team die Unterlagen nach § 8 NABEG für die Abschnitte zwischen der Wesermarsch und dem Kreis Steinfurt der BNetzA vor.

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