Datenschutz

Der Gesetzgeber hat Amprion damit beauftragt, Korridor B zu planen und zu bauen und damit die Energiewende in Deutschland voranzubringen. In einem der am dichtesten besiedelten Länder Europas werden die Erdkabel der Gleichstromverbindung viele Flächen queren. Betroffene Personen informiert Amprion bereits frühzeitig.

Für die Projektarbeit ist es notwendig, relevante personenbezogene Daten zu ermitteln und zu verarbeiten. Wenn das Korridor-B-Team beispielsweise Baugrunduntersuchungen vornehmen möchte – eine Voraussetzung für die erst später anstehende Planung des konkreten Trassenverlaufs – muss es wissen, wem eine Fläche gehört und wer sie bewirtschaftet. Weil Kontaktdaten aus dem Liegenschaftskataster, dem landesweiten Register sämtlicher Flurstücke, zu den personenbezogenen Informationen gehören, fällt ihre Ermittlung und Nutzung unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Diese bildet in Kombination mit den Regelungen aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den gesetzlichen Rahmen und gibt eine Vorgehensweise vor.

Dazu gehört es unter anderem, vor Ort in den Regionen über die Datenerhebung und -nutzung zu informieren. Deshalb veröffentlicht Amprion in den lokalen Tageszeitungen eine sogenannte Datenschutzinformation. Das passiert lange bevor die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde über den Korridor oder den genauen Trassenverlauf entschieden hat. Sobald potenziell betroffene Flurstücke bekannt sind, fragt Amprion Katasterdaten ab. Ziel ist, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt über anstehende Arbeiten aufzuklären und in den Austausch zu kommen.

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