Bundesfachplanung
Das Projekt Korridor B ist ein bundesländerübergreifendes Vorhaben zwischen den Netzverknüpfungspunkten Heide/West und Polsum sowie Wilhelmshaven und Hamm. Deshalb ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als verfahrensführende Behörde für das Genehmigungsverfahren zuständig. Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) gliedert sich das Genehmigungsverfahren in zwei Phasen.
Vor dem Planfeststellungsverfahren zur Festlegung der genauen Trasse steht die Bundesfachplanung. Ziel ist, einen 1.000 Meter breiten Korridor festzulegen.
Start des Genehmigungsverfahrens
Mit unserem Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG) startet das offizielle Genehmigungsverfahren von Korridor B. Ziel dieses ersten Verfahrensschrittes ist es, einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor mit einer Breite von 1.000 Metern festzulegen.
Dafür erarbeiten wir im Vorfeld den Entwurf eines Vorschlagskorridors. Den Unterlagen fügen wir zudem alternative Korridorverläufe hinzu. Wichtig ist, dass alle Korridorvarianten gleichwertig geprüft werden. Während des gesamten Verfahrens wollen wir zudem mit der Öffentlichkeit im Dialog bleiben und transparent und frühzeitig über alle wichtigen Schritte informieren.
Schritte der Bundesfachplanung | |
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Antragskonferenz | Nach Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Eingeladen sind Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ebenfalls teilnehmen. Hier erläutern wir als Vorhabenträger unseren Planungsstand und sammeln Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorschlagskorridors sowie zu dessen Alternativen. Am Ende legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. |
Untersuchungsrahmen | Mit dem Untersuchungsrahmen gibt die BNetzA vor, welche Unterlagen und Gutachten wir innerhalb der gesetzten Frist einreichen müssen. Die Vorgaben gelten sowohl für den Vorschlagstrassenkorridor als auch für in Betracht kommende Alternativen. |
Zusammenstellung der Unterlagen |
Anschließend erstellen wir die weiteren für das Verfahren benötigten Unterlagen und Studien. Sie umfassen unter anderem Betrachtungen zu Umweltauswirkungen und zur Raumverträglichkeit. Die Bundesnetzagentur prüft diese Unterlagen, ihre Auswertung fließt in die weitere Bewertung ein. |
Auslegung der Unterlagen |
Im Anschluss stellt die Bundesnetzagentur diese Unterlagen im Internet bereit. Alle Interessierten können sich dann zu den Plänen äußern und bei der Bundesnetzagentur entsprechende Stellungnahmen einreichen. |
Erörterungstermin |
Nach Abschluss der Auslegung setzt die Bundesnetzagentur den Erörterungstermin fest. Daran können alle teilnehmen, die fristgerecht einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben haben. |
Abschluss der Bundesfachplanung |
Den Abschluss dieses ersten Genehmigungsschrittes bildet der Abschluss zur Bundesfachplanung. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Ergebnisse des Erörterungstermins fällt die Bundesnetzagentur eine verbindliche Entscheidung über den Verlauf des 1.000 Meter breiten Trassenkorridors. Die damit verbundenen Dokumente, geprüfte Alternativen sowie Umweltauswirkungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur im Nachgang. Die Entscheidung über die Bundesfachplanung stellt die verbindliche Vorgabe für das darauffolgende Planfeststellungsverfahren dar. |
Weiterführende Informationen
- Der zweite Schritt im Genehmigungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren - Genehmigungsverfahren einfach erklärt:
Amprion Netzjournal - Trasse finden:
Netzausbau.de