Planfeststellungsverfahren

An die Bundesfachplanung schließt sich das Planfeststellungsverfahren als finaler Schritt in der Genehmigung von Korridor B an.

Im Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des im Rahmen der Bundesfachplanung ermittelten Korridors der konkrete Trassenverlauf festgestellt. Wie die Bundesfachplanung beginnt auch die zweite Stufe des Genehmigungsverfahrens mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss von Amprion. Dieser enthält den Vorschlag für einen konkreten Trassenverlauf, mögliche Alternativen und Beschreibungen zu den Auswirkungen von Korridor B.

Der Weg zum Planfeststellungsbeschluss
Antragskonferenz Nach Eingang des Antrags führt die Bundesnetzagentur eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Hierbei wird festgelegt, welche Unterlagen und Gutachten Amprion für das Planfeststellungsverfahren einreichen muss.
Auslegung der Unterlagen und Stellungnahmen Die daraufhin vervollständigten Unterlagen liegen einen Monat lang öffentlich aus und sind zudem im Internet einsehbar. Danach besteht für alle, deren Belange durch die Planung berührt werden, die Möglichkeit, sich zu äußern und bei der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme einzureichen.
Erörterungstermin
Nach Abschluss der Auslegung setzt die Bundesnetzagentur den Erörterungstermin fest. Dabei erörtert sie die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Trägern öffentlicher Belange sowie allen privaten und juristischen Personen, die Einwände gegen die Amprion-Planung vorgebracht haben.
Planfeststellungsbeschluss Nach dem Anhörungsverfahren erlässt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle öffentlichen und privaten Belange ab und trifft dann ihre Entscheidung. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst – wie eine Baugenehmigung – alle wichtigen Details der zukünftigen Gleichstrom-Höchstspannungsleitung, unter anderem den genauen Verlauf der Trasse und die Übertragungstechnik, die verwendet werden soll. Mit dem Beschluss kann die Behörde Auflagen für den Bau und den Betrieb verknüpfen. Nach ihrer Entscheidung legt die Bundesnetzagentur auch den Beschluss aus und veröffentlicht ihn im Internet.

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