Planfeststellungsverfahren

An die Bundesfachplanung schließt sich das Planfeststellungsverfahren als finaler Schritt in der Genehmigung von Korridor B an.

Im Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des im Rahmen der Bundesfachplanung ermittelten Korridors der konkrete Leitungsverlauf festgestellt. Wie die Bundesfachplanung beginnt auch die zweite Stufe des Genehmigungsverfahrens: Amprion als Vorhabenträger stellt den Antrag auf Planfeststellung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Genehmigungsbehörde.

Der Weg zum Planfeststellungsbeschluss
Hinweis: Zum 01.01.2024 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Danach entfallen §§ 19 und 20 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Ausgenommen davon ist die Genehmigung der Elbquerung.
Einreichung des Plans und der Unterlagen Der Vorhabenträger reicht einen Plan über den beabsichtigten Trassenverlauf und alternative Verläufe sowie eine Begründung über die Wahl bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde ein.
Auslegung der Unterlagen und Stellungnahmen Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Für alle, deren Belange durch die Planung berührt werden, besteht die Möglichkeit, sich zu äußern und bei der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme einzureichen.
Erörterungstermin
Nach Abschluss der Auslegung setzt die Bundesnetzagentur den Erörterungstermin fest. Dabei erörtert sie die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Trägern öffentlicher Belange sowie allen privaten und juristischen Personen, die Einwände gegen die Amprion-Planung vorgebracht haben.
Planfeststellungsbeschluss Nach dem Anhörungsverfahren erlässt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle öffentlichen und privaten Belange ab und trifft dann ihre Entscheidung. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst – wie eine Baugenehmigung – alle wichtigen Details der zukünftigen Gleichstrom-Höchstspannungsleitung, unter anderem den genauen Verlauf der Trasse und die Übertragungstechnik, die verwendet werden soll. Mit dem Beschluss kann die Behörde Auflagen für den Bau und den Betrieb verknüpfen. Nach ihrer Entscheidung veröffentlicht die Bundesnetzagentur den Beschluss im Internet.

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