Verzicht auf Erörterung
Tausende Seiten von Antragsunterlagen und rund drei Jahre Genehmigungsverfahren: Die Bundesfachplanung für Korridor B ist sehr umfangreich. Um diesen Prozess zu beschleunigen, verzichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den beiden Genehmigungsabschnitten zwischen Steinfurt und Gelsenkirchen (Vorhaben 48 Süd 1+2) auf Erörterungstermine.

Informationsveranstaltung für Träger öffentlicher Belange am 17.09.2024 in Rheine
Gesamtprojektleiter Arndt Feldmann würdigt die Entscheidung der Genehmigungsbehörde: „Unsere Planung und die abgegebenen Unterlagen sowie die bisherigen Einwendungen spiegeln die Arbeit des Projektteams wider. Der Verzicht auf die Erörterungstermine ist daher ein großartiges Signal, dass wir mit Korridor B auf dem richtigen Weg sind.“
Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder nicht, entscheidet laut Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die BNetzA. Die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente werden jedoch berücksichtigt, wenn die BNetzA den 1.000 Meter breiten Korridor festlegt.
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 7. Oktober bis 6. Dezember 2024 statt. Jede Person und Vereinigung sowie potenziell betroffene Behörden konnten sich zum beabsichtigten Trassenkorridor äußern. Bereits im August 2024 legte das Korridor-B-Team die Unterlagen nach § 8 NABEG für die Abschnitte zwischen Steinfurt und Gelsenkirchen der BNetzA vor.
Weiterführende Informationen
- Erörterungen haben begonnen
News - Stand des Genehmigungsverfahrens
Informationen der Bundesnetzagentur