Verzicht auf Erörterung

Tausende Seiten von Antragsunterlagen und rund drei Jahre Genehmigungsverfahren: Die Bundesfachplanung für Korridor B ist sehr umfangreich. Um diesen Prozess zu beschleunigen, verzichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den beiden Genehmigungsabschnitten zwischen Steinfurt und Gelsenkirchen (Vorhaben 48 Süd 1+2) auf Erörterungstermine.

Vortragssituation: Auf einer Leinwand ist eine Präsentation mit Informationen zu sehen, vor der Leinwand stehem zwei Personen an Brückentischen. Noch weiter im Vordergrund sind einige Tischreihen zu sehen, an denen Menschen sitzen, die Richtung Leinwand blicken.

Informationsveranstaltung für Träger öffentlicher Belange am 17.09.2024 in Rheine

Gesamtprojektleiter Arndt Feldmann würdigt die Entscheidung der Genehmigungsbehörde: „Unsere Planung und die abgegebenen Unterlagen sowie die bisherigen Einwendungen spiegeln die Arbeit des Projektteams wider. Der Verzicht auf die Erörterungstermine ist daher ein großartiges Signal, dass wir mit Korridor B auf dem richtigen Weg sind.“

Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder nicht, entscheidet laut Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die BNetzA. Die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente werden jedoch berücksichtigt, wenn die BNetzA den 1.000 Meter breiten Korridor festlegt.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 7. Oktober bis 6. Dezember 2024 statt. Jede Person und Vereinigung sowie potenziell betroffene Behörden konnten sich zum beabsichtigten Trassen­korridor äußern. Bereits im August 2024 legte das Korridor-B-Team die Unterlagen nach § 8 NABEG für die Abschnitte zwischen Steinfurt und Gelsenkirchen der BNetzA vor.

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