Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Bundesfachplanung

Antragskonferenzen: Erste Chancen zur Beteiligung

Die Planung eines mehrere Bundesländer übergreifenden Leitungsbauvorhabens wie Korridor B ist eine Mammutaufgabe. Bei einer Gesamtlänge von mehr als 700 Kilometern sind mehr als 300 Gemeinden, Behörden und Verbände involviert und hunderte Bürgerinnen und Bürgern potenziell betroffen. Auf den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veranstalteten Antragskonferenzen können sie Hinweise und Anregungen zur Trassenfindung geben.

Einteilung der Abschnitte für Planung und Genehmigung  Karte vergrößern

Von dieser frühen Beteiligung der Öffentlichkeit profitieren alle Seiten. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrer regionalen Expertise bei den Planungen einbringen und Anregungen für das Verfahren geben. Die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde kann die relevanten Hinweise für die Festlegung des Untersuchungsrahmens nutzen. Amprion als Vorhabensträger kann ebenfalls von der regionalen Expertise profitieren und mögliche Hinweise in seinen Planungen berücksichtigen. Zudem sorgt diese frühe Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten wie Korridor B für ein höheres Verständnis in der Bevölkerung.

Ablauf der Antragskonferenzen

Aufgrund der Größe des Erdkabelprojektes Korridor B bringen wir die zwei Vorhaben (Nr. 48 und Nr. 49 des Bundesbedarfsplangesetzes) in Absprache mit der BNetzA abschnittsweise ins Genehmigungsverfahren ein. Entsprechend dieser Einteilung (siehe Grafik) werden die Antragskonferenzen nachfolgend durchgeführt. Gegebenenfalls wird die BNetzA die Konferenzen für manche Abschnitte bündeln. Über die genauen Orte und Zeiten der Veranstaltungen informiert die BNetzA durch Anzeigen in lokalen Tageszeitungen sowie auf ihrer Internetseite. Zudem versendet sie Ankündigungen zu den Antragskonferenzen in ihrem E-Mail-Newsletter.

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten

Die Antragskonferenzen in Zuge der Bundesfachplanung sind die ersten von vier offiziellen Beteiligungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren. Im Laufe der Bundesfachplanung werden zudem noch Erörtungstermine in den Regionen stattfinden. Im Planfeststellungsverfahren wird es ebenfalls Antragskonferenzen und Erörterungstermine geben.

Mehr zu den Beteiligungsmöglichkeiten gibt es im nächsten Beitrag zu unserer Reihe über die Bundesfachplanung.

Beitrag von Florian Zettel, veröffentlicht am 8. November 2022