Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Kompensation

Im Gleichgewicht

Der Einsatz von Erdkabeln schont das Landschaftsbild. Mit ihrer Verlegung sind gleichwohl Eingriffe in die Natur verbunden. Sie gilt es, durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Darum kümmert sich bei Korridor B die Landschaftsökologin Britta Peveling.

Den Boden aufbessern oder etwas für den Artenschutz tun – so kann Amprion die Eingriffe in den Naturhaushalt ausgleichen, die mit der Verlegung von Erdkabeln verbunden sind. „Der Naturschutz liegt uns am Herzen und ist wichtiger denn je“, sagt Britta Peveling.

„Was wir der Natur durch den Bau von Korridor B nehmen, müssen wir ihr zurückgeben.“ (Britta Peveling)

Blühwiese

Wie hoch der Ausgleichsbedarf – auch Kompensationsbedarf genannt – ausfällt, hängt unter anderem davon ab, durch welche Naturräume und Biotope Korridor B verläuft. Daher sind genauere Aussagen zum Kompensationsbedarf erst mit der Detailplanung des Planfeststellungsverfahrens möglich.

Britta Peveling wird die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam mit dem Team von Korridor B, der Fachabteilung „Umweltfachliche Kompensation“ von Amprion sowie den beteiligten Umweltplanungsbüros erarbeiten und im sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan darlegen. Dort werden die Eingriffe in die Natur und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen zur Planfeststellung.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.

Eingriffsregelung

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt Eingriffe in die Natur in der sogenannten naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu sichern und zu erhalten. Unvermeidbare Beeinträchtigungen der Natur sind durch gleichartige oder gleichwertige Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen.

Schutzgüter im Blick

Über den Tisch von Britta Peveling gehen angebotene Ausgleichsflächen und sogenannte Ökokonten – also eine Sammlung vorgezogener Maßnahmen, die im Nachhinein einem Eingriff zugeordnet werden. Sie prüft zunächst, ob das Angebot und der Bedarf von Korridor B zusammenpassen und vernetzt sich mit der Fachabteilung von Amprion. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Welchen Schutzgütern wie zum Beispiel Boden oder Wasser dienen die angebotenen Maßnahmen? In welchem Naturraum befinden sich der verursachte Eingriff und die geplante Ausgleichmaßnahme? Wie viel trägt sie dazu bei, den Naturhaushalt im Gleichgewicht zu halten?

„Welche Maßnahmen bei Korridor B zum Zuge kommen, hängt davon ab, welche Schutzgüter betroffen sind“, sagt die Landschaftsökologin. „Dafür sehen wir uns die Landschaft und Tierwelt in unserer Projektregion ganz genau an.“ Sehr hilfreich sind dabei die Kartierungen, die es frühzeitig ermöglichen, erste Maßnahmen zu planen, das Einverständnis der Naturschutzbehörden einzuholen und sich schließlich mit der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde für Korridor B abzustimmen.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 16. November 2022