Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren

Amprion untersucht Korridorabschnitt V48-28 in Niedersachsen

Amprion hat für Korridor B verschiedene Korridoralternativen in die Bundesfachplanung eingebracht. In den Gemeinden Berne, Hude, Hatten und Dötlingen in den Landkreisen Wesermarsch und Oldenburg finden nun vertiefte Untersuchungen statt. Hintergrund sind Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens.

Die Stellungnahme der obersten Raumordnungsbehörde betrifft das Vorranggebiet Torferhaltung zwischen den Orten Holle, Köterende, Neuenkoop und Ocholt: Die besondere Schutzwürdigkeit solcher Vorranggebiete sei zu berücksichtigen. Das Gebiet befindet sich im südlichen Landkreis Wesermarsch und erstreckt sich bis in den nordöstlichen Bereich des Landkreises Oldenburg. Da der Hinweis als offizielle Stellungnahme in das Genehmigungsverfahren eingebracht wurde, ist das Korridor-B-Projektteam verpflichtet, ihn zu prüfen.

Ausschnitt einer Karte mit eingezeichneten Korridorverläufen

Der bisherige Vorschlagskorridor hat die Nummer V48-27 und verläuft nordwestlich der nun zu untersuchenden Alternative V48-28.

Vertiefte Untersuchungen geplant

Der genannte Bereich sowie der alternative Korridorverlauf des Vorhabens 48 (V48-28) werden nun noch einmal genauer untersucht. Im Fokus dabei steht die Frage, ob der alternative Raum für den Bau des Erdkabelprojekts geeignet ist und das Vorranggebiet Torferhaltung umgangen werden kann. Die Prüfungen umfassen alle üblichen Voruntersuchungen, sie erfolgen ergebnisoffen.

Kartenmaterial jederzeit verfügbar

Das Kartenmaterial sowie Beschreibungen der verschiedenen Voruntersuchungen stehen auf der Projektseite zur Verfügung. Das Kartenmaterial wird fortlaufend angepasst, falls sich die Korridorverläufe verändern.

Vermessungsarbeiten

Voruntersuchungen geplant

Es werden projektübliche Voruntersuchungen durchgeführt. Hierzu zählen Kampfmittel- und archäologische Abfragen, Kartierungen und Vermessungen, die Erhebung von Eigentümerdaten sowie Baugrunduntersuchungen. Diese Vorarbeiten finden genauso im restlichen Projektraum statt und erfolgen standardmäßig.

Weiteres Vorgehen

Der Korridorverlauf (V48-27) ist in dieser Region der eingereichte Vorschlagstrassenkorridor der Bundefachplanung Aber auch die alternativen Korridorverläufe wurden im Rahmen der Bundesfachplanung vorgestellt und in das Verfahren eingebracht. Nach den Voruntersuchungen im Korridorverlauf V48-28 sowie rund um mögliche Korridorverläufe im Bereich des Vorranggebietes Torferhaltung werden die Korridorverläufe mit vertieften Kenntnissen eingeschätzt und noch einmal miteinander vergleichen.

Entscheidung durch Genehmigungsbehörde

Die finale Entscheidung über einen konkreten Korridorverlauf trifft die Bundesnetzagentur. Die erhobenen Daten und die Bewertungskriterien können im Rahmen der Antragsunterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG eingesehen werden.

Ergebnisoffene Prüfung
Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Es handelt sich um einen offiziellen Prüfauftrag der obersten Raumordnungsbehörde, dem das Team von Korridor B gemäß dem Untersuchungsrahmen der Bundesfachplanung nachkommt. Die Ergebnisse unserer Prüfung gehen in die Bewertung und Abwägung der Korridorverläufe im Rahmen der Bundesfachplanung ein.

Informationen und Beteiligung

Das Projektteam und insbesondere unser Projektsprecher für die Region stehen grundsätzlich jederzeit zur Verfügung, um über den aktuellen Planungsstand von Korridor B zu informieren. Die nächsten Informationsveranstaltungen in der Projektregion finden im Herbst/Winter 2024 statt.

Die Information der Öffentlichkeit sowie die Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des offiziellen Verfahrens erfolgen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Beitrag von Oliver Smith, veröffentlicht am 7. März 2024