Collage für Korridor-B-Blog
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Wie Korridor B gesetzlich geregelt ist

Kann Amprion „einfach so“ eine Stromverbindung wie Korridor B planen und bauen? Das fragen uns Bürgerinnen und Bürger oft, die von unseren Projekten betroffen sind. Um die Frage klar zu beantworten: Nein, wir planen und bauen auf gesetzlicher Grundlage – und haben während des mehrjährigen Genehmigungsverfahrens viele Bestimmungen und Vorschriften zu berücksichtigen.

Grundlage unserer Tätigkeit als Übertragungsnetzbetreiber ist das Energiewirtschaftsgesetz: „Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist.“ (§ 1). Der Netzausbau ist dort ausdrücklich genannt. Er muss bedarfsgerecht und effizient erfolgen.

Klar geregelter Ausbaubedarf

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Der Gesetzgeber hat die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, den Ausbaubedarf für das Übertragungsnetz zu ermitteln. Alle zwei Jahre entwickeln sie einen gemeinsamen Szenariorahmen und leiten daraus den Entwurf für den sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP) ab. Dieser Plan beschreibt, wie und wo das Netz zur Stromübertragung in den kommenden zehn Jahren um- oder ausgebaut werden soll. Der NEP zielt darauf, eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig immer mehr erneuerbare Energien ins Stromnetz zu integrieren. Nach öffentlichen Beratungen und intensiven Prüfungen des Entwurfs legt die Bundesnetzagentur den Umfang des Netzausbaus fest.

Korridor B im Bundesbedarfsplangesetz

Aus dem bestätigten NEP mit zugehörigem Umweltbericht entwickelt die Bundesnetzagentur im nächsten Schritt den sogenannten Bundesbedarfsplan. Er ist wiederum Grundlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Es führt alle Projekte auf, die sowohl energiewirtschaftlich als auch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb notwendig sind. Auch Korridor B ist im BBPlG zu finden – als Vorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm). Im Gesetz sind ebenfalls die Netzverknüpfungspunkte festgelegt.

Über die gesetzliche Basis informiert in einem kurzen Video Gesamtprojektleiter Arndt Feldmann:

Zweistufiges Genehmigungsverfahren

Wo genau die Trasse verläuft, ergibt sich erst im Verlauf des zweistufigen Genehmigungsverfahrens, das aus der Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren besteht. Die Schritte dieses Genehmigungsverfahrens sind im Netzausbaubeschleunigungsgesetz geregelt. Die Bundesnetzagentur steuert den Genehmigungsprozess als zuständige Behörde. Amprion ist der sogenannte Vorhabenträger. Als solcher laden wir auch die Menschen vor Ort ein, sich an den Planungen zu beteiligen.

Bei Planung und Bau von Korridor B haben wir noch viele weitere gesetzliche Regelungen zu beachten. Besonders ist hier das Naturschutz- und Umweltrecht hervorzuheben. Auch das Immissionsschutzrecht spielt eine wichtige Rolle, um die Auswirkungen auf Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten. Diese und weitere gesetzliche sowie planungsrechtliche Grundlagen erläutern wir in einem der nächsten Beiträge in diesem Blog.

Beitrag von Florian Zettel, veröffentlicht am 9. Juni 2022