Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Grundlagen der Netzplanung Teil 3

Der Gesetzgeber spricht

Woher wissen Übertragungsnetzbetreiber wie Amprion, welche Höchstspannungsleitungen sie planen und bauen sollen? Im Bundesbedarfsplan fixiert der Gesetzgeber Netzausbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan im Gesetz. Teil 3 unserer Serie zu Grundlagen der Netzplanung

Grafik, die die Schritte zur Reslisierung eines Leitungsbauvorhabenswie Korridor B abbildet

Die Bundesnetzagentur, die zuvor den Netzentwicklungsplan beschlossen hat, entwirft auf dessen Basis den Bundesbedarfsplan und übermittelt den Entwurf an die Bundesregierung. Das Parlament verabschiedet den Bundesbedarfsplan als Gesetz und gibt den darin genannten Netzausbauprojekten ein rechtliches Fundament.

Für die im Bundesbedarfsplan aufgeführten Projekte stellt das Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Für diese Vorhaben besteht ein überragendes öffentliches Interesse, sie sind für die Versorgungssicherheit erforderlich. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.

Anfangs- und Endpunkte der Leitungen benannt

Grafik für den ersten Schritt bei der Trassenfindung, bei dem die Netzverknüpfungspunkte miteinander verbunden werden

Festgeschrieben werden dabei nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte von Bundestag und Bundesrat im sogenannten Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Ab diesem Zeitpunkt sind Übertragungsnetzbetreiber wie Amprion verpflichtet, diese Projekte umzusetzen. Das BBPlG ist somit für den Ausbau der Stromnetze von elementarer Bedeutung.

Gesetz entwickelt sich mit höherem Strombedarf

Das Bundesbedarfsplangesetz ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. Seitdem hat der Gesetzgeber es mehrfach überarbeitet und den aktuellen Netzausbaubedarfen angepasst. Die letzte Gesetzesänderung erfolgte im Juli 2022 mit der Novellierung im Rahmen des sogenannten Osterpakets. Nach der Verabschiedung des BBPlG wird es für Amprion als Übertragungsnetzbetreiber konkret: Die eigentliche Planung für die Projekte beginnt. Am Anfang dieser Phase steht die sogenannte Bundesfachplanung.

Dazu mehr im folgenden Beitrag der Serie „Grundlagen der Planung“.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Oliver Smith, veröffentlicht am 2. August 2022