Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Grundlagen der Netzplanung Teil 2

Der Netzentwicklungsplan für das Stromnetz

Woher wissen Übertragungsnetzbetreiber wie Amprion, welche Höchstspannungsleitungen sie planen und bauen sollen? Der Netzentwicklungsplan legt die Ausbauprojekte in den kommenden 15 Jahren fest. Teil 2 unserer Serie zu Grundlagen der Netzplanung

Grafik, die die Schritte zur Reslisierung eines Leitungsbauvorhabenswie Korridor B abbildet

Er ist der Masterplan für das Stromnetz: Der Netzentwicklungsplan (NEP) legt alle zwei Jahre fest, welche Leitungen in den kommenden 15 Jahren zu verstärken, aus- oder umzubauen sind. Dabei geht es um alle Arten der Übertragung, sei es im Wechsel- oder Gleichstromnetz, sei es als Freileitung oder als Erdkabel. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP alle zwei Jahre auf Basis des Szenariorahmens, den die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde zuvor geprüft hat. Auch den NEP selbst muss die Bundesnetzagentur bestätigen. Dann steht fest: Die dort genannten Vorhaben sind energiewirtschaftlich erforderlich und vordringlich.

Was der NEP festlegt
Bei neuen Vorhaben werden im NEP Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen festgelegt. Vereinfacht gesagt, beginnen Leitung dort, wo viel Strom erzeugt wird, und enden in Regionen mit hoher Stromnachfrage.

Dies ist auch bei Korridor B der Fall. Die beiden Leitungen sammeln in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen den an der Küste erzeugten Windstrom ein und transportieren ihn bis zu Endpunkten in Nordrhein-Westfalen. Es geht aber auch um bestehende Stromtrassen. Der NEP bestimmt, in welchen Abschnitten ihre Leistungsfähigkeit erhöht werden soll oder ob ein Neubau der Bestandsleitung nötig ist.

Stellungnahme und Überarbeitung

Die vier ÜNB erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger und Bürgerinnen, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen wird der NEP von den ÜNB erneut überarbeitet und anschließend der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer sogenannten Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Auf den NEP folgt der Bundesbedarfsplan
Der NEP bildet wiederum die Grundlage für die Übernahme der Projekte in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). In diesem wird unter anderem auch die Übertragungsart sowie die grundsätzliche Ausführung festgelegt.

Zum BBPlG informieren wir Sie im nächsten Beitrag unserer Serie zu Grundlagen der Netzplanung.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Oliver Smith, veröffentlicht am 21. Juli 2022