Die Querung von großen Flüssen ist für Erdkabelprojekte wie Korridor B eine besondere Herausforderung. Im Bereich der Elbe müssen wir einen mehr als fünf Kilometer langen Tunnel dafür bauen. ElbB, der Elbtunnel von Korridor B, ist bereits soweit geplant, dass wir im Mai 2024 den Antrag auf Planfeststellungbeschluss bei der zuständigen Bundesnetzagentur stellen können. Den Planfeststellungsbeschluss erwarten wir voraussichtlich 2026. Als eine Art Baugenehmigung legt er alle wichtigen Details des Tunnels fest.

Bevor wir die Planfeststellung für ElbB im Mai 2024 beantragen, finden Informationsveranstaltungen für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit statt. Während des gesamten Verfahrens stehen wir darüber hinaus jederzeit telefonisch oder per E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung.
Während die Erdkabeltrasse von Korridor B zunächst die Bundesfachplanung durchlaufen muss, kann ElbB direkt in das Planfeststellungsverfahren starten. Das liegt daran, dass der Übertragungsnetzbetreiber Tennet für sein Vorhaben SuedLink und den Tunnel ElbX bereits die Querungsmöglichkeiten der Elbe zwischen Cuxhaven und Hamburg im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens intensiv untersucht hat. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich der Bereich bei Wewelsfleth beziehungsweise Wischhafen/Freiburg (Elbe) am besten für die Elbquerung eignet. Der Gesetzgeber hat daraufhin festgelegt, dass die Querung der Elbe für Korridor B im selben Bereich erfolgen soll und eine Bundesfachplanung daher entfallen kann.
Während die Landtrasse nach dem von der Bundesregierung neu geregelten gestrafften Verfahren geplant wird, kommt bei ElbB noch das bisherige Verfahren zur Anwendung. Es ist in folgende Schritte unterteilt: |
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- Antrag nach § 19 NABEG (Antrag auf Planfeststellung) - Antragskonferenz nach § 20 NABEG - Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die BNetzA (§ 20 Abs. 3 NABEG) - Unterlagen nach § 21 NABEG (Planfeststellungsunterlagen) - Beteiligung und Erörterung - Entscheidung nach § 24 NABEG (Planfeststellungsbeschluss) |
Am Ende des Genehmigungsverfahren erteilt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung für ElbB. Wir rechnen mit einem Baustart im Jahr 2026 und mit einer Bauzeit von rund 4,5 Jahren.
ElbB wird im sogenannten Tübbing-Tunnelbauverfahren errichtet. Bei dieser Methode werden die Tunnelwände durch vorgefertigte Betonelemente (Tübbinge) in Ringform erstellt. Vor dem Tunnelbau finden Vorarbeiten statt. Unter anderem werden eine Start- und eine Zielbaugrube ausgehoben und hergestellt. Von der Startbaugrube in Schleswig-Holstein aus wird der Tunnel vorangetrieben, bis die Tunnelbohrmaschine die andere Elbseite erreicht hat und in der Zielbaugrube auf niedersächsischer Seite geborgen wird.
Die Tunnelbohrmaschine ist speziell für den Einsatz in der schwierigen Lockergesteinsgeologie unter der Elbe ausgelegt. Der Boden vor der Maschine wird mit dem Schneidrad gelöst und mithilfe einer Flüssigsuspension nach Übertage abgefördert. Die Suspension wird über ein Druckluftpolster innerhalb der Vortriebsmaschine mit genau dem Boden- und Grundwasserdruck beaufschlagt, der vor dem Schneidrad ansteht. Auf diese Weise kann der Vortrieb der Tunnelbohrmaschine sehr sicher erfolgen, ohne dass es zu Setzungen oder Verformungen an der Oberfläche kommt. Die Tübbinge werden direkt hinter der Vortriebsmaschine ein- und zu einem ringförmigen Tunnelsegment zusammengebaut. Durch einen konischen Schlussstein wird dieser Ring geschlossen und kann anschließend die volle Gebirgslast tragen. Nach den Vortriebsarbeiten wird der Tunnel mit der notwendigen Infrastruktur ausgebaut. Dazu gehören Stellagen für die Kabelanlage, ein Flucht- und Rettungsfahrzeug sowie Beleuchtung und weitere Schalt- und Sicherheitstechnik.
Weiterführende Informationen
- Informations- und Dialogtermine zu Korridor B
Übersicht - ElbB
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Beitrag von Florian Zettel, veröffentlicht am 8. April 2024