Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Hausaufgabenheft

Schritt für Schritt geht es für Korridor B weiter in der Bundesfachplanung: Das Projektteam hat für alle Abschnitte die Untersuchungsrahmen erhalten. Darin gibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Genehmigungsbehörde vor, welche Unterlagen Amprion im nächsten Schritt der Bundesfachplanung vorlegen muss.

Die BNetzA legt eine Frist fest, in der das Korridor-B-Team den Untersuchungsrahmen, vergleichbar mit einem Hausaufgabenheft, abarbeiten muss. Dazu gehört zum Beispiel, Umweltauswirkungen sowie die Raumverträglichkeit zu betrachten und weitere spezielle Fachgutachten erstellen zu lassen.

„Viele Punkte haben wir selbst frühzeitig erkannt und schon in die weiteren Prüfungen aufgenommen“, sagt Dirk Hensen, Projektleiter Genehmigung Korridor B. „Entscheidend war und ist dabei die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und möglichen Betroffenen: Die Antragskonferenzen sind ebenfalls, auch vonseiten der betroffenen Behörden und weiteren Teilnehmenden, vergleichsweise konstruktiv abgelaufen. Allgemein scheint das Verständnis für die Wichtigkeit und Dringlichkeit solcher Projekte in den letzten Jahren gewachsen zu sein, dafür sind wir dankbar. Jetzt ist es im Gegenzug unsere Aufgabe, trotz der ambitionierten Zeitpläne allen Belangen, die an uns herangetragen werden, Rechnung zu tragen.“

Folgende wesentliche Punkte sind in den Untersuchungsrahmen von Korridor B enthalten:

Vorhaben 48 (Heide/West – Polsum)

Zwischen Elbe und Weser, dem Abschnitt V48 Nord 2, haben unterschiedliche Träger öffentlicher Belange durch sachliche Hinweise angeregt, teilweise den südöstlicheren alternativen Korridorverlauf zu bevorzugen. Dies wurde im Rahmen der Antragskonferenzen aufgrund verschiedener lokaler Planungen eingebracht. Auch hier ist das Projektteam im engen Austausch mit allen Beteiligten, um den bestmöglichen Korridorverlauf im Rahmen der Bundesfachplanung zu ermitteln.

Vorhaben 49 (Wilhelmshaven/Friesland – Hamm)

Im Rahmen der Antragskonferenzen hat das Projektteam von Korridor B einen Vorschlag eingebracht. Danach sollen die Korridorsegmente V49-08 und V49-09 im Alternativverlauf auf dem Gebiet der Gemeinde Bockhorn in den weiteren Planungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Entscheidung ist nach enger Abstimmung mit der Gemeinde sowie mit TenneT, OpenGridEurope (OGE) und EWE gefallen. Diese Unternehmen planen an gleicher Stelle, weitere Infrastrukturmaßnahmen im Strom- und Gasbereich zu realisieren.

Für die Korridorvariante hat das Team von Korridor B einen Alternativverlauf auf dem Gemeindegebiet von Varel in die Antragskonferenzen eingebracht. Eine detaillierte Prüfung steht aus. Der vom Projektteam vorgeschlagene und favorisierte Korridorverlauf im betroffenen Abschnitt (V49 Nord 2) verläuft weiterhin westlich von Zetel und Sande.

Vorhaben 48 und Vorhaben 49 (Zusammenlauf zur Stammstrecke südlich von Garrel)

Die sogenannte Stammstrecke beginnt südlich von Garrel, wo die Abschnitte V49 Nord 2 und V48 Nord 3 zusammenlaufen. Bis in den Kreis Steinfurt verlaufen die beiden Vorhaben von Korridor B parallel. Im Rahmen der Antragskonferenzen wurde ein längerer gemeinsamer Verlauf angeregt: Die beiden Vorhaben sollten bereits zwischen Falkenberg und Varrelbusch zusammengeführt werden.

Diese und weitere in den Untersuchungsrahmen eingebrachte Vorschläge prüft das Projektteam und arbeitet sie in die Planungen ein. Darüber hinaus finden weiterhin Gespräche mit anderen Vorhabenträgern, Behörden und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern statt.

Geprüft und ausgelegt

Hat das Team von Korridor B seine „Hausaufgaben“ erledigt und die Unterlagen nach Paragraph 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingereicht, erfolgt eine weitere Konsultationsphase durch die BNetzA. Zu den Erörterungsterminen sind alle eingeladen, die offiziell Stellungnahmen zu den Paragraph-8-Unterlagen abgegeben haben.

Am Ende dieses Prozesses legt die BNetzA einen 1.000 Meter breiten Korridor fest. Diese Entscheidung ist zugleich Ergebnis und Abschluss der Bundesfachplanung. Daran schließt sich das Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel an, den eigentlichen Leitungsverlauf zu ermitteln.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Oliver Smith und Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 12. Juli 2023