Untersuchungsrahmen für Korridor B liegen vor

Im Sommer 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Genehmigungsbehörde auch für die letzten Genehmigungsabschnitte der neuen Erdkabelverbindungen die sogenannten Untersuchungsrahmen veröffentlicht. Damit kann Amprion sämtliche Antragsunterlagen für den nächsten Schritt in der Bundesfachplanung erstellen und voraussichtlich ab Sommer 2024 einreichen.

Der Veröffentlichung der Untersuchungsrahmen waren öffentliche Antragskonferenzen vorangegangen. Behörden, Fachverbände sowie Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger haben sich hier mit Hinweisen dazu eingebracht, welche zusätzlichen Belange bei der Bewertung der Trassenkorridore untersucht und berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lobt in einer Stellungnahme das methodische Vorgehen des Projektteams. Die Behörde begrüßt „den Schritt der Digitalisierung bei der Suche nach konfliktarmen und kurzen Trassenkorridoren“. Ein solcher „methodischer Fortschritt zur Beschleunigung und Verbesserung“ könne dazu dienen, die Planung besser nachvollziehbar zu machen. Dieses Vorgehen mache große Untersuchungsräume besser handhabbar und erleichtere es dadurch, die günstigsten Korridorverläufe ohne räumliche Vorfestlegungen zu suchen, so das BfN in seiner Stellungnahme.

Als Ergebnis des stetigen Austauschs mit allen Beteiligten in der Region hat Amprion im Wesentlichen folgende Änderungen an den vorliegenden Trassenkorridorvarianten vorgeschlagen:

  • Auf dem Gebiet der niedersächsischen Gemeinde Bockhorn werden Korridoralternativen des Vorhabens 49 neu geplant, um Konflikte mit weiteren Vorhaben aus dem Bereich Gas- und Strominfrastruktur sowie mit Planungen der Gemeinde frühzeitig zu vermeiden.
  • Zwischen Elbe und Weser haben unterschiedliche Träger öffentlicher Belange durch sachliche Hinweise angeregt, teilweise den südöstlicheren alternativen Korridorverlauf zu bevorzugen.
  • Es ist zu prüfen, ob die beiden von Norden nach Süden verlaufenden Vorhaben 48 und 49 nicht erst südlich von Garrel, sondern bereits im Bereich zwischen Falkenberg und Varrelbusch zur sogenannten Stammstrecke vereint werden können. Das Ergebnis wäre ein längerer gemeinsamer Verlauf beider Vorhaben.

Diese und weitere in den Untersuchungsrahmen eingebrachte „Hausaufgaben“ prüft das Projektteam nun und arbeitet sie in die Antragsunterlagen ein. Anschließend folgt eine erneute Konsultationsphase durch die BNetzA. Die Behörde veröffentlicht die von Amprion eingereichten Unterlagen und lädt alle, die offizielle Stellungnahmen eingebracht haben, zu Erörterungsterminen ein.

Am Ende des Genehmigungsverfahrens zur Bundesfachplanung legt die BNetzA einen Trassenkorridor mit einer Breite von 1.000 Metern fest. In diesem Korridor plant Amprion anschließend den konkreten Verlauf der Erdkabeltrassen.

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