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Immissionsschutz

Bei der Planung, im Bau und beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen wie Korridor B hat der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt für Amprion einen hohen Stellenwert. Für elektrische und magnetische Felder sowie für Geräusche gelten zum Schutz der Menschen vor Ort gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Immissionen.

Die Berechnung von Feldstärken und Geräuschen ist in der Regel Bestandteil von Genehmigungsverfahren, wobei gesetzliche Vorgaben zu Grunde gelegt werden. Entsprechend werden im Rahmen von Voruntersuchungen Immissionen berechnet und bewertet.

Elektrische und magnetische Felder
Bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehen elektrische und magnetische Felder. Grenzwerte gibt der Gesetzgeber mit der  26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) vor.

Anders als bei Freileitungen wird das elektrische Feld bei Erdkabelverbindungen durch den Aufbau des Kabels vollständig abgeschirmt. Daher rückt bei der Stromübertragung von Korridor B das magnetische Gleichfeld in den Fokus der Betrachtung. Wie beim Erdmagnetfeld handelt es sich auch bei den von den Erdkabeln von Korridor B emittierten Feldern um ein statisches Magnetfeld (Frequenz = 0 Hz). Den Grenzwert von 500 Mikrotesla für das magnetische Feld gemäß der 26. BImSchV halten wir bei Korridor B sicher ein und unterschreiten diesen deutlich.

Geräusche als Immissionen

Auch Geräusche gehören zu den Immissionen, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren berechnet werden. Hierbei ist zwischen dem Bau der Erdkabelleitung und des Konverters sowie dem Betrieb der technischen Anlagen zu unterscheiden. Die Erdkabel selbst verursachen im Betrieb keine Geräuschemissionen.

Um die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen, gibt es Richtwerte für betriebsbedingte (TA Lärm) sowie für baubedingte Geräusche (AVV Baulärm). Die baubedingten Geräuschemissionen und zugehörigen Einwirkzeiten innerhalb einzelner Bauphasen sind mit üblichen Bautätigkeiten und Betriebszeiten von Gebäudebaustellen oder Baustellen im Straßenbau vergleichbar. Die zu erwartenden baubedingten temporären Schall-Emissionen werden so weit reduziert, dass die möglicherweise schädlichen Umwelteinwirkungen auf die in der Umgebung der Leitungstrasse lebenden und arbeitenden Menschen ausgeschlossen bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Erhebliche vorhabenbedingte Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Oliver Smith, veröffentlicht am 18. Januar 2024