Maßnahmen und gesetzliche Grundlage

Für Korridor B finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten.

Hohlgestänge mit Bodenprobe mit Mensch in Arbeitsjacke

Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung von Korridor B erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (z. B. Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Nach § 44 sind solche Arbeiten bei Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten vorab anzukündigen. Sie müssen die Maßnahmen dulden.