Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Grundlagen der Netzplanung Teil 4

Die Bundesfachplanung

Wie werden mögliche Korridorverläufe entwickelt? Welche Daten werden dafür zugrunde gelegt? Und wie sehen die Möglichkeiten zur Beteiligung aus? Die Bundesfachplanung gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Im Vorfeld der Antragstellung wird das Projekt Korridor B das erste Mal richtig sichtbar – in Form von möglichen Korridorverläufen sowie eines „Vorschlagkorridors“. Teil 4 unserer Serie zu Grundlagen der Netzplanung

Grafik, die die Schritte zur Reslisierung eines Leitungsbauvorhabenswie Korridor B abbildet

Im Austausch mit Behörden, Verbänden sowie der Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Mit dem Antrag auf Bundesfachplanung startet das Projekt Korridor B offiziell in das zweistufige Genehmigungsverfahren. Bereits zuvor wurde ein Korridornetz aus 1.000 Meter breiten möglichen Verläufen des Projektes öffentlich vorgestellt.

Vorschlagskorridor und Alternativen

Mit dem „Vorschlagskorridor“ präsentiert der zuständige Übertragungsnetzbetreiber in der Bundesfachplanung einen Korridor, der nach Abwägung aller Prüfkriterien und Alternativen am besten geeignet erscheint. Die Entscheidung über diesen Korridor trifft die Bundesnetzagentur (BNetzA). Entscheidend ist, dass im Antrag auf Bundesfachplanung mögliche Alternativen darzulegen sind. Diese prüft die BNetzA zusammen mit dem Vorschlagskorridor. Bei der Auswahl geht es um mehr als technische und wirtschaftliche Aspekte. Der Korridor muss auch die Belange der Menschen in der Region, den Naturschutz und das Landschaftsbild berücksichtigen.

Wesentliche Prüfschritte in der Bundesfachplanung

Die Raumverträglichkeitsstudie

In der Raumverträglichkeitsstudie sind alle für das Vorhaben relevanten Erfordernisse der Raumordnung zu beschreiben und zu bewerten. Diese Prüfung ist wichtig, damit die Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung beurteilen kann, inwieweit dem Vorhaben Erfordernisse der Raumordnung entgegenstehen. Eine wichtige Grundlage für diese Prüfung sind Raumordnungspläne, wie zum Beispiel Landes- und Regionalpläne.

Strategische Umweltprüfung

In der Bundesfachplanung gibt es eine erneute Strategische Umweltprüfung. Sie ist unabhängig von der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan. Da nun konkrete Trassenkorridore betrachtet werden, können die Umweltauswirkungen erstmals detailliert für die betroffenen Räume untersucht werden.

Umweltbericht für jedes Vorhaben

Das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung ist der vorhabenbezogene Umweltbericht. Den legt die Bundesnetzagentur mit den kompletten Antragsunterlagen öffentlich aus. Hierzu kann jede und jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft alle eingehenden Stellungnahmen. Anschließend erörtert sie die Beiträge bei einer Veranstaltung, dem sogenannten Erörterungstermin. Daran nehmen Vorhabenträger, Behörden und Vereinigungen teil. Eingeladen sind alle, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Die Behörde wägt alle vorgebrachten Argumente ab. Ziel ist ein technisch und ökonomisch sinnvoller Korridor. Gleichzeitig soll er negative Folgen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich halten. Das Vorgehen ist von der BNetzA für alle Vorgänge standardisiert worden und den Übertragungsnetzbetreibern in einem Methodenpapier vorgegeben. Diese Methodenpapiere werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Beteiligungsmöglichkeiten

Aufgabe der BNetzA in der Bundesfachplanung ist es auch, Antragskonferenzen öffentlich auszurichten, bei denen die bisherigen Ergebnisse und Datengrundlagen besprochen und weitere Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorschlagskorridors und dessen Alternativen gesammelt werden. Hierzu lädt die BNetzA Verbände und die Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus dürfen interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Hinweise werden aufgenommen und diskutiert. Anschließend legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest und bestimmt, welche Unterlagen und Gutachten über Trassenkorridore und Umweltauswirkungen Amprion anschließend vorlegen muss.

Dann startet das Verfahren zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die vollständigen Antragsunterlagen legt die BNetzA für einen Monat aus. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Verbände können sich nun zu den Plänen äußern. Wer einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben hat, kann am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.

Auf den Beschluss zur Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren

Am Ende der Bundesfachplanung steht der Beschluss zur Bundesfachplanung. Mit diesem legt die BNetzA den 1.000 Meter breiten Korridorverlauf verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren fest. Im Planfeststellungsverfahren beginnt die Feinplanung eines Projektes mit der Erarbeitung des konkreten Trassenverlaufs.

Weiterführende Informationen

Beitrag von Oliver Smith, veröffentlicht am 24. August 2022