BGU: Fragen und Antworten

Allgemein

Was ist eine Baugrunduntersuchung und wofür ist sie nötig?

Bei einer Baugrunduntersuchung erkundet und beschreibt ein Gutachter, wie der Boden auf einer bestimmten Fläche beschaffen ist. Ziel ist es, die verschiedenen Bodenarten zu erkunden, ihre Schichtstruktur festzustellen und Proben zu gewinnen, die anschließend im Labor untersucht werden.

Die so gewonnenen Informationen fließen in ein Baugrundgutachten ein. Bei den meisten Untersuchungen handelt es sich um Kleinbohrungen und Rammsondierungen, bei denen in der Regel kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz kommen. Unter anderem dort, wo wir große Gewässer queren müssen, nehmen wir jedoch auch Kernbohrungen mit größerem Gerät vor.

Amprion benötigt frühzeitig eine möglichst genaue Bodenuntersuchung, um z. B. zu unterscheiden, ob es sich um organische oder eher mineralische Böden handelt. Dies sind wesentliche Informationen für die Erstellung der technischen Planfeststellungsunterlagen, das spätere Bodenschutzkonzept und den späteren Bau. Mit Hilfe der entnommenen Bodenproben stellt Amprion sicher, dass im Bau so bodenschonend wie möglich gearbeitet wird.

Wie werden die Bohrpunkte festgelegt?

Im noch anstehenden Planfeststellungsverfahren legt die Bundesnetza-gentur eine genaue Leitungstrasse zwischen den Netzverknüpfungspunkten fest. Dabei vergleicht die Behörde verschiedene Trassenvarianten und wägt diese gegeneinander ab. Aufgabe von Amprion ist es, diese Varianten zu entwickeln und gleichzeitig eine bevorzugte potenzielle Trassenachse aufzuzeigen.

Dafür sind verschiedene Vorarbeiten notwendig. Unter anderem untersuchen wir den Baugrund mit Bohrungen, vermessen Gewässer an genau festgelegten Punkten und nehmen Kartierungen sowie archäologische Untersuchungen und Kampfmittelsondierungen vor.

Dabei orientiert sich Amprion an dem aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Verlauf der Leitung. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Arbeitsstand, sodass sich der Leitungsverlauf noch an vielen Stellen ändern kann.

Kann ich die Baugrunduntersuchung abwenden?

Nein. Zwar könnte ein Eigentümer eines betroffenen Flurstückes ein Betretungsverbot aussprechen. Die Baugrunduntersuchung zählt jedoch laut § 44 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 1 zu Vorarbeiten im Rahmen der Vorplanung. Diese sind per Gesetz von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden, sodass die ausgesprochenen Betretungsverbote seitens der zuständigen Behörde aufgehoben werden können.

Wann genau findet die Untersuchung statt?

Der genaue Zeitpunkt der Voruntersuchung auf dem jeweiligen Flurstück steht noch nicht fest. Das damit beauftragte Unternehmen wird mindestens 14 Tage vorher mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Einzelheiten und den genauen Zeitplan zu besprechen.

Ist es möglich, die Untersuchung zu verschieben?

Der angegebene Zeitraum ist Teil der Gesamtplanung des Projekts. Einzelne Maßnahmen können wir nur verschieben, wenn dadurch nicht der Zeitplan für alle anderen Voruntersuchungen beeinträchtigt wird. Wenn Sie den Boden landwirtschaftlich nutzen und Feldfrüchte darauf stehen, regulieren wir eventuell entstehende Schäden.

Welche Informationen liefern die entnommenen Proben?

Bodenproben liefern alle wesentlichen Informationen, um die örtlichen Bodenverhältnisse genau zu beschreiben. Dazu gehören die Gründungsmöglichkeiten, die Belastbarkeit des Baugrundes, die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand.

Planungsstand

Wo genau wird das Kabel verlegt und welche Flächen sind betroffen?

Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Zunächst einmal gilt es, einen durchgehenden Trassenkorridor zwischen den Netzverknüpfungspunkten festzulegen. Dies wird nach aktueller Planung innerhalb der kommenden zwei Jahre passieren. Innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors wird die spätere Erdkabeltrasse mit einer Schutzstreifenbreite – je nach Abschnitt – von rund 30 bis rund 60 Metern verlaufen.

Ist die Korridorprüfung und Trassenplanung schon abgeschlossen, weil jetzt der Baugrund untersucht wird?

Nein. Zunächst einmal gilt es in der Bundesfachplanung als erster Stufe des Genehmigungsverfahrens, einen 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festzulegen. Darüber entscheidet die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird in dem ermittelten Korridor der genaue Verlauf der – je nach Abschnitt – rund 30 bis rund 60 Meter breiten Erdkabeltrasse festgelegt. Mit der Baugenehmigung, also dem Planfeststellungsbeschluss, rechnen wir im letzten Drittel der 2020er-Jahre. Die Inbetriebnahme von Korridor B ist für Anfang der 2030er-Jahre geplant.

Die 2024 beginnenden Baugrunduntersuchungen nimmt Amprion auf eigenes Risiko in dem bei der Bundesnetzagentur beantragten Vorschlagstrassenkorridor vor. Ziel ist, das weitere Verfahren zu beschleunigen. Sollten sich bis zum Ende der Bundesfachplanung Änderungen am Korridorverlauf ergeben, wird Amprion in diesem Bereich die Baugrunduntersuchungen nachholen.

Die Planungen zur Baugrunduntersuchung nehmen also das Ergebnis der Bundesfachplanung, den sog. Vorzugskorridor, nicht vorweg und lassen noch keine Aussagen zur tatsächlichen Betroffenheit von Flächen durch den späteren Trassenbau zu.

Wieso darf Amprion bohren, noch bevor ein Korridor feststeht?

Vermessungen oder Baugrunduntersuchungen liefern im Vorfeld wichtige Erkenntnisse und Daten für die konkrete Planung neuer Stromverbindungen. Der Gesetzgeber hat dies bestätigt und in Paragraph 44 Abschnitt 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass Netzbetreiber wie Amprion diese Vorarbeiten auch bereits ohne abgeschlossene Bundesfachplanung durchführen dürfen.

Arbeiten vor Ort

Welches Unternehmen führt die Bohrungen durch?

Welches Unternehmen vor Ort mit der Durchführung der Maßnahmen für Amprion beauftragt ist, erfahren Betroffene über den Eigentümerkontakt, der im Anschreiben genannt ist.

Welche Maßnahmen kommen infrage und wie groß ist die benötigte Fläche für die jeweiligen Maßnahmen?

Die Bedarfsfläche bei den Kleinrammbohrungen, Rammsondierungen und Rammkernsondierungen beträgt circa drei mal drei Meter.

Für die Bedarfsfläche bei den Kernbohrungen benötigt Amprion eine Arbeitsfläche von mindestens zehn mal zehn Metern. Eine ähnliche Fläche wie bei Kernbohrungen benötigt Amprion bei der Drucksondierung.

Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt in der Regel auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt bei Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Bereich von geplanten Kernbohrungen, Grundwassermessstellen und Drucksondierungen werden vorab Sondierungsbohrungen (Schneckenbohrung) erforderlich. Das unmittelbare Umfeld der entstandenen Bohrlöcher wird dann mittels Sonde auf Kampfmittel geprüft. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt.

Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.

Was sind Grundwassermessstellen und warum braucht Amprion diese?

Einige Stellen, an denen Kernbohrungen durchgeführt werden, bauen wir zu Grundwassermessstellen aus. So lässt sich die Hydrogeologie der Flächen untersuchen und prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Dafür verwenden wir Geräte, die den Grundwasserstand automatisch messen und die entsprechenden Daten speichern.

Kleinbohrungen bauen wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen aus. Hierbei bringt man in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legt man in der Regel über der Erdoberfläche an.

Alle Flächen, auf denen Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle eingerichtet sind, können weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung bewirtschaftet werden.

Da wir die Daten der Grundwassermessstellen in regelmäßigen Abständen auslesen, müssen die jeweiligen Flächen während der gesamten Maßnahme betreten werden können. Informationen zur Dauer der Maßnahme erhalten Betroffene über den Eigentümerkontakt.

Wird es Schürfe geben?

In Einzelfällen legen wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von circa 1,5 bis 2 Metern an. Diese verfüllen wir wieder, sobald die einzelnen Bodenschichten erfasst sind.

Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig.

Wie fahren Sie zu den einzelnen Bohrpunkten?

Soweit es geht, nutzen wir öffentliche bzw. private Wirtschaftswege. Über landwirtschaftlich genutzte Flächen fahren wir nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bohrpunkt zu erreichen. Die genauen Zuwegungen können wir erst mitteilen, wenn die Planung des Bohrprogramms abgeschlossen ist. Der beauftragte Dienstleister wird Sie rechtzeitig vor Beginn der Baugrunduntersuchungen über den Termin und über Art und Umfang der Arbeiten informieren.

Mit welchen Maschinen wird mein Grundstück befahren?

Für die Kleinbohrungen verwenden wir ein kleines Raupenfahrzeug, das in etwa so groß ist wie ein Minibagger. Es hat eine Spurweite von 1,10 Meter und wird mit einem Kastenwagen zum Einsatzort gebracht. Das Raupenfahrzeug für die Kleinbohrungen wiegt circa 600 Kilogramm inklusive gefülltem Öltank und Schlaggewichten für die Rammsondierung. Der Kastenwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm.

Bei den größeren Kernbohrungen befahren wir die Fläche in der Regel mit einem auf Ketten geführten Bohrgerät. Die Drucksondierungsgeräte sind auf einem Lkw oder auf einem Raupenfahrzeug montiert. Bei beiden Maßnahmen bringen wir mit einem Kastenwagen zusätzliches Arbeitsmaterial zur Bohrstelle.

Schutzmaßnahmen

Wird die Baugrunduntersuchung durch einen Bodenkundler (ökologisch und bodenkundlich) begleitet?

Ja, die Untersuchungen führt ein Bodenfachexperte durch. Er gewährleistet die bodenkundliche Begleitung

Wie werden die Eingriffe auf den Flächen dokumentiert?

Bevor die Arbeiten beginnen, wird das ausführende Unternehmen den Zustand der Fläche schriftlich und fotografisch dokumentieren.

Wie stellt Amprion den Naturschutz sicher?

Der Eingriff in Natur und Umwelt ist gering, da die Mehrzahl der Untersuchungen nur wenige Stunden in Anspruch nimmt und danach die Fläche, auf der die Untersuchungen stattfanden, wieder in ihren Ausgangszustand zurückgeführt wird. Die genutzten Geräte sind in der Regel mit biologisch abbaubaren Schmierstoffen betrieben. Die kleinräumige Anordnung des Untersuchungspunktes erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt, den Eingriff in Natur und Umwelt zu minimieren (kein unnötiger Rückschnitt von Vegetation etc.). In umwelt- bzw. naturschutzfachlich relevanten Bereichen werden wir eine ökologische Baubegleitung organisieren.

Entschädigungen

Was passiert, wenn das ausführende Unternehmen auf meinem Flurstück einen Schaden verursacht – beispielsweise indem es durch mein Getreide fährt?

Sollte ein Schaden entstehen, wird das ausführende Unternehmen mit dem Bewirtschafter Kontakt aufnehmen und den Schaden nach Abstimmung beheben oder eine Entschädigung zahlen. Sollten hierbei umfangreiche Fragestellungen zu klären sein, übernimmt dies die im Anschreiben genannte Firma.

Was genau wird entschädigt und in welchem Umfang? Kommt Amprion auch für später auftretende Schäden auf?

Entstandene Flur- und Aufwuchsschäden entschädigt Amprion in vollem Umfang. Wir führen die Arbeiten jedoch so bodenschonend wie möglich durch, sodass keine langfristigen Schäden zu erwarten sind. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu langfristigen Schäden am Grundstück kommen, entschädigen wir auch diese über eine Flurschadenregulierung.

Was passiert, wenn durch die Arbeiten Drainagen zu Schaden kommen?

Da wir die Arbeiten möglichst bodenschonend ausführen, sind durch das Befahren der Fläche mit Baumaschinen keine Schäden an Drainagen zu erwarten. Sollte bei einer Bohrung eine Drainage getroffen werden, setzen wir diese anschließend wieder in Stand.

Im Austausch

Kann man bei der Baugrunduntersuchung dabei sein?

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht, die Maßnahmen zu begleiten, sofern Sie die Regeln des Arbeitsschutzes und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte per Mail an ten.noirpma@b-rodirrok.

Wie erfährt man, wo genau auf einem Flurstück die Maßnahme umgesetzt wird?

In den Anschreiben an die tatsächlich Betroffenen werden wir über die Lage der in Anspruch zu nehmenden Flächen für die geplanten Maßnahmen inkl. der Zuwegungen informieren.

Warum enthalten die ersten Anschreiben keinen Plan, der die Bohrstelle darstellt?

Das erste Anschreiben informiert darüber, dass Amprion personenbezogene Daten (Katasterdaten) aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben hat, um die Baugrunduntersuchung planen zu können.

Ein ggf. erhaltenes weiteres Anschreiben dient dazu, dass Amprion wichtige Informationen von den betroffenen Grundstückeigentümern erhält – beispielsweise wie die Fläche genutzt wird, welche Frucht darauf steht oder wie die Zuwegung zu dem Grundstück aussieht.

Sofern die Fläche verpachtet ist, benötigt Amprion außerdem die Kontaktdaten des Pächters.

Sind diese Punkte geklärt, setzt sich das Unternehmen, das die Untersuchung durchführen wird, mit den Eigentümern bzw. Pächtern in Verbindung und stellt den genauen Zeitplan, den Ablauf der Arbeiten sowie das eingesetzte Baugerät vor. Es ist zudem sinnvoll, sich die Bohrstelle gemeinsam anzuschauen. Um diese Details mit Ihnen zu besprechen, wird auch ein Lageplan als Basis hinzugenommen. Sollten bis zur Detailabstimmung jedoch Fragen zu klären sein, die eine Sicht auf einen Lageplan bereits vorher erfordern, schicken wir Ihnen diesen selbstverständlich zu.

Warum unterscheidet sich der im Anschreiben genannte Zeitraum von dem in der ortsüblichen Bekanntmachung?

Die Anschreiben an die betroffenen Flächeneigentümer schicken wir mit sehr viel Vorlauf hinaus, teilweise bis zu vier bis fünf Monate vor dem eigentlichen Start der Maßnahme. Das Ziel ist, genügend Zeit für eine Detailabstimmung der Maßnahmen mit den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu haben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zeitplan, welche Maßnahme wann genau und wo stattfindet, noch nicht bis ins Detail durchgeplant.

Das führt dazu, dass Amprion zunächst nur einen sehr langen Zeitraum von sechs Monaten angeben kann, bei dem wir uns sicher sind, dass die Maßnahmen in jedem Fall darin durchgeführt werden.

Die ortsüblichen Bekanntmachungen werden maximal mit einem Vorlauf von zwei Monaten vor dem Start der Maßnahmen veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Zeitplan für die Maßnahmen bereits detaillierter vor und es ist uns möglich, dann schon einen kürzeren Zeitraum anzugeben.

Warum werde ich nicht direkt mit Amprion, sondern mit einer Hotline verbunden?

Amprion hat die Unternehmen, die die Vorarbeiten koordinieren, damit beauftragt, einen unterstützenden Telefondienst zur Verfügung zu stellen. Dieser soll erste Fragen klären und als Schnittstelle zu Amprion sowie den ausführenden Unternehmen dienen. Durch den Telefondienst kann eine höhere Erreichbarkeit gewährleistet werden. Je nach Thema beantwortet der Dienst die Fragen entweder direkt oder leitet sie zur Bearbeitung an Amprion weiter.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Amprion?

Sollten Sie über die konkrete Maßnahme hinaus Fragen haben, kontak-tieren Sie bitte den für Ihre Region zuständigen Projektsprecher von Korridor B, entweder per Mail an ten.noirpma@b-rodirrok oder telefonisch: Kontaktdaten

Welche Behörde ist für das Vorhaben zuständig und an wen muss ich Einwände und Stellungnahmen zum Projekt richten?

Zuständige Genehmigungsbehörde für Korridor B ist die Bundesnetzagentur. Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Der Kontakt:

  • E-Mail: ed.uabsuazten@ofni
  • Brief: Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau,
    Postfach 8001, 53105 Bonn
  • Anruf: 0800 638 96 38 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)