Genehmigung der Elbquerung
Die Elbquerung ist als Teil des Vorhabens 48 im Bundesbedarfsplan mit der sogenannten G-Kennzeichnung versehen. Das bedeutet, dass Amprion auf eine Bundesfachplanung verzichtet und direkt ins Planfeststellungsverfahren startet.
Weiterführende Informationen
- Genehmigung für ElbB
Interview mit Judith Flamme - Gestrafftes Verfahren
Interview mit Matthias Rahe