Collage für Korridor-B-Blog
(c) Amprion

Bundesfachplanung

Status Quo von Korridor B

Im September 2022 hat Amprion den Antrag nach Paragraph 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die ersten Abschnitte von Korridor B eingereicht. Damit ist der Startschuss für die Bundesfachplanung gefallen. Ziel ist, dass die Bundesnetzagentur einen 1.000 Meter breiten Vorzugskorridor festlegt. Wo das Projekt Korridor B inzwischen steht und welche Meilensteine noch folgen, erklärt Dirk Hensen, Projektleiter Genehmigung.

Portraitbild von Dirk Hensen

WO STEHT KORRIDOR B AKTUELL IN DER BUNDESFACHPLANUNG?

Eigentlich stehen wir noch am Anfang des Verfahrens, auch wenn einige wichtige Aufgaben für uns bereits erledigt sind. Zwischen September 2022 und Februar 2023 haben wir für alle elf Abschnitte von Korridor B den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Aktuell rechnen wir damit, diese erste Phase in der Genehmigung bis 2025 abzuschließen. Bis dahin wird die Bundesnetzagentur auf der gesamten Strecke einen verbindlichen Trassenkorridor festlegen.

WELCHE VERFAHRENSSCHRITTE GIBT ES IN DER BUNDESFACHPLANUNG? WELCHE UNTERLAGEN KOMMEN VON AMPRION UND WELCHE VON DER BUNDESNETZAGENTUR?

Alle Schritte der Bundesfachplanung sind im Netzausbaubeschleunigungsgesetz geregelt. Paragraph 6 legt fest, dass der Antrag auf Bundesfachplanung das formelle Verfahren startet. Zuständig ist die Bundesnetzagentur, die die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit prüft. Anschließend organisiert sie öffentliche Antragskonferenzen. In der Folge legt die Bundesnetzagentur die Untersuchungsrahmen fest. Festgehalten sind in diesem „Hausaufgabenheft“, welche Unterlagen eingereicht werden müssen oder welche weiteren Korridorvarianten zu prüfen sind. Wenn wir die geforderten Unterlagen nach Paragraph 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingereicht haben, geht es nach Prüfung auf Vollständigkeit in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wer die Möglichkeit zur offiziellen Stellungnahme nutzt, kann sein Anliegen anschließend beim Erörterungstermin vorbringen. Die Bundesnetzagentur wägt alle Argumente ab und legt den endgültigen 1.000 Meter breiten Trassenkorridor fest. Das bildet nach Paragraph 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz den Abschluss der Bundesfachplanung.

DAS GESAMTE GENEHMIGUNGSVERFAHREN DAUERT ALSO NOCH LÄNGER AN?

Genau, das Verfahren dauert noch eine ganze Weile. Dennoch kennen wir schon jetzt die meisten Trassenkorridoralternativen. Für den Vorschlagskorridor haben wir eine solide Basis, denn mit den betroffenen Behörden sind wir im regelmäßigen Austausch. Auf Basis der erteilten Untersuchungsrahmen bereiten wir die Unterlagen nach Paragraph 8 auf und reichen sie wieder bei der Bundesnetzagentur ein. Daran schließt sich die Erörterung mit der Bearbeitung der Stellungnahmen an. Kurz gesagt: Bis die Entscheidung über den Korridor fällt, vergeht noch einige Zeit. Diese nutzen wir bestmöglich, indem wir schon auf eigenes Risiko die nächsten Arbeitsschritte für die weitere Planung anstoßen.

WANN WERDEN VORAUSSICHTLICH DIE UNTERSUCHUNGSRAHMEN FÜR ALLE ABSCHNITTE VON KORRIDOR B VORLIEGEN?

Für die ersten Abschnitte haben wir bereits Ende Februar 2023 die Untersuchungsrahmen erhalten. Eigentlich legt das Gesetz eine Soll-Frist von zwei Monaten nach Antragstellung fest, in der die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen festlegen muss. Bei der Größenordnung von Korridor B fallen die Unterlagen allerdings recht umfangreich aus, sodass es vielleicht auch etwas länger dauern könnte.

GIBT ES INNERHALB DES VERFAHRENS MÖGLICHKEITEN DER BESCHLEUNIGUNG?

Der Gesetzgeber versucht gerade, die Verfahren zu verschlanken, damit die ambitionierten Zeitpläne für den Netzausbau, der für die Energiewende notwendig ist, eingehalten werden können. Als Vorhabenträger ist es für uns die alltägliche Arbeit, alles so zu organisieren und anzugehen, dass es möglichst schnell geht. Deswegen versuchen wir immer, soweit es im Rahmen der Gesetze geht, vorzuarbeiten. Das gilt sowohl für die Planung und Genehmigung als auch für alle vorbereitenden Maßnahmen bis zum Bau.

WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT, SICH AN DER BUNDESFACHPLANUNG ZU BETEILIGEN?

Es gibt die formelle Beteiligungsmöglichkeit durch Stellungnahmen beziehungsweise Einwendungen und die Teilnahme an Antragskonferenzen oder Erörterungsterminen. Darüber hinaus legen wir viel Wert darauf, die Menschen in der Projektregion frühzeitig und bestmöglich zu informieren. Noch weit bevor wir im September 2022 den ersten Antrag auf Bundesfachplanung gestellt haben, sind wir durch unsere Projektregion gereist und haben sowohl die Medien und Träger öffentlicher Belange als auch die Menschen vor Ort über unsere Korridore und die anstehenden Schritte informiert.

Dirk Hensen verantwortet die Genehmigung von Korridor B. Er ist seit 2017 bei Amprion.

Weiterführende Informationen

Interview von Lisa-Shirin Raja, veröffentlicht am 14. April 2023